![]() |
|||||||
|
§1 Allgemeines (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der ORWO Net GmbH, Röntgenstraße, 06766 Wolfen - im folgenden Firma genannt - und deren Kunden. (2) Das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zu den im folgenden beschriebenen Bedingungen zustande. Abweichende Bedingungen z.B. mit Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und hiermit ausdrücklich widersprochen. (3) Auch für bestehende Verträge hat PMS das Recht, die AGBen einseitig zu ändern, wenn unter der Berücksichtigung der Interessen von PMS die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Zumutbar ist eine Änderung insbesondere dann, wenn die Änderung ohne wirtschaftliche Nachteile für den Kunden bleibt. Über Änderungen wird der Kunde schriftlich oder per e-mail informiert. Die Änderung wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Versendung der Information widerspricht. Im Falle des Widerspruchs steht PMS das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. § 2 Auftragserteilung Die von PMS angebotenen Dienstleistungen sind freibleibend. Durch Übersendung eines Auftrages gibt der Kunde an PMS ein bindendes Angebot zur Durchführung der entsprechenden Dienstleistung ab. Der Kunde ist an dieses Angebot sieben Werktage gebunden. Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn PMS einen Kundenauftrag ausdrücklich annimmt oder durch eine Weiterleitung der Karten einen Auftrag erfüllt. Im letzteren Fall verzichtet der Kunde auf eine Auftragsbestätigung durch PMS. Zeitlich befristete Aktionen sind als solche gekennzeichnet und werden unverzüglich bearbeitet. Im übrigen wird mit der Ausführung des Auftrages erst 14 Tage nach Eingang der Auftragsbestätigung begonnen, es sei denn, der Kunde erklärt PMS ausdrücklich seine Zustimmung zum sofortigen Auftragsausführung bzw. zur Auftragsausführung innerhalb der 14 Tagesfrist. PMS nimmt Angebote für Aufträge von Kunden über das Internet und andere Telekommunikationsmöglichkeiten an. Die Annahme wird im PMS-Kundencenter und durch eine Auftragsbestätigung per eMail an den Kunden dokumentiert. Bei Aufträgen von Kunden, die nicht bei PMS registriert sind entfallen diese Möglichkeiten der Auftragsbestätigung. Sie erhalten bei SMS- oder MMS-Aufträgen eine automatisierte Bestätigung, sofern dies möglich ist. PMS nimmt auch Aufträge über Internet-Portale, Homepages von Medien und Organisationen entgegen. In diesen Fällen hat der Kunde zusätzlich die Bedingungen des Dritten zu beachten. § 3 Durchführung von Aufträgen PMS bietet für die Aktionen bestimmte Kartenvordrucke an, und versieht die Karten mit dem vom Kunden übermittelten Inhalt. Der Kunde wird zur Durchführung eines Karten-Versandes an PMS nur unverschlossene Meldungen senden, bei denen eine Kenntnisnahme durch PMS unschädlich ist. PMS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Inhalt der Mitteilung Kenntnis zu erlangen. Aufträge, bei denen ein Briefgeheimnis o.ä. vorliegen kann, werden nicht bearbeitet (verschlossene Umschläge an Dritte, verschlüsselte e-Mails). Der Versand erfolgt durch Logistikunternehmen wie z.B. die Deutsche Post AG. Für Verschulden seitens der beauftragten Logistikunternehmen wird keine Gewähr übernommen, sofern PMS bei der Auswahl des Unternehmens kein Verschulden trifft. § 4 Durchführung von Aufträgen im Sammelversand Der Absender ist PMS oder ein von PMS beauftragtes Unternehmen, nicht der Kunde. Um die Aufträge für den Sammelversand auf der Basis der gültigen Postgesetze und Postverordnungen durchführen zu können, behält sich PMS folgende Rechte vor: - PMS druckt auf die Karten keinen Empfänger auf. Dies ist nicht erforderlich, da der Empfänger auf der Sammel-Verpackung ersichtlich ist. - Die Angabe des Absenders kann durch einen Code ersetzt werden. Wird ein Code verwendet, hat PMS das Recht, die Absender in Form einer ausgedruckten Liste oder auf elektronischem Wege dem Empfänger zugänglich zu machen. Dabei werden nur die Daten übermittelt, die der Kunde in seinem Auftrag an PMS übermittelt hat. Die geltenden Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. PMS behält sich desweiteren das Recht vor, Aufträge nicht durchzuführen wenn: - weniger als 50 Aufträge für einen Empfänger bzw. eine Aktion eingegangen sind; - die Aktion sich erledigt hat z.B. das Aktionsziel bereits erreicht ist. In diesen Fällen informiert PMS den Kunden unverzüglich über die Nichtdurchführbarkeit der Aktion und wird geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten. Mit Versendung bzw. Übergabe der Karten an ein Versandunternehmen wird PMS von seiner Leistungspflicht frei. Eine erfolgreiche Zustellung ist nicht geschuldet. Verweigert der Empfänger die Annahme der vom Kunden bei PMS in Auftrag gegebenen Karten, ist PMS von einem Ersatzanspruch entbunden. PMS versucht, bis zu dreimal dem Empfänger die Karten zuzustellen. Im Falle einer Annahmeverweigerung wird PMS die Weigerung des Empfängers dokumentieren und den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Eine ordentlich dokumentierte Annahmeverweigerung des Empfängers geht zu Lasten des Kunden, sofern PMS die Annahmeverweigerung nicht schuldhaft verursacht hat. In diesen Fällen erfolgt dem Kunden eine Gutschrift im Auftragswert. Bei Beträgen unter 50 Euro erfolgt eine Gutschrift für weitere Kartenaufträge. Eine Barauszahlung ist in diesen Fällen nicht möglich. § 5 Verantwortung für Inhalte Der Kunde hat die alleinige Verantwortung für den Inhalt seiner in Auftrag gegebenen Sendungen. Er haftet für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, die den Inhalt seiner in Auftrag gegebenen Karten betreffen. Insbesondere sind bei StampCards die gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz und die Bedingungen der Schweizer Post einzuhalten. So dürfen z.B. keine Nazi-Inhalte, keine Pornografie und keine Pädophilen-Inhalte und Bilder verwendet werden. Zudem sind natürlich die gesetzlichen Bestimmungen des Empfängerlandes einzuhalten. Beleidigende oder jugendgefährdende Inhalte sind verboten. Nackte Personen, bei denen Geschlechtsorgane zu sehen sind. Versendet der Kunde Karten im Auftrag von Dritten z.B. für Freunde oder für Familienangehörige, ist der Kunde für diese Aufträge ebenfalls voll verantwortlich, sofern er sich nicht durch eine entsprechende Vollmacht von seiner Verantwortung befreit. PMS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden auf seiner Aktionskarte niedergelegten Inhalte auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Sollten nach Meinung von PMS einzelne Inhalte des Kunden gegen geltendes Recht verstoßen, ist PMS berechtigt, die Weiterleitung der Aktionskarte ohne vorherige Ankündigung zu verweigern. Der Kunde erhält hierüber eine Nachricht. Eine Rückerstattung des Entgeltes erfolgt bei rechtswidrigen Inhalten nicht. Bei strafbaren Inhalten bleibt eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten. |
|||||||
| Aus einer etwaigen Verletzung von Rechten Dritter oder rechtswidrigen Inhalten entstehende Folgen trägt allein der Kunde. PMS weist ausdrücklich darauf hin, dass Dritte gegenüber dem Kunden im Falle von urheberrechtsverletzenden Inhalten erhebliche Schadensersatzforderungen geltend machen können. Der Kunde stellt PMS von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der in Auftrag gegebenen Sendung gegen PMS geltend machen, es sei denn, PMS trifft diesbezüglich eigenes Verschulden. § 6 Haftung (1) Für die Beschädigung oder Verlust von Daten (z.B. elektronische Bilddateien) auf kundeneigenen - oder PMS-Datenträgern sowie auf den elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken wird eine Haftung nur für Kosten übernommen, die für die mit vertretbarem Aufwand zu leistende Wiederherstellung der Daten aus geeigneten Datensicherungen entstehen. Für Beschädigung oder Verlust von jeglichen PMS zur Verfügung gestellten Datenträgern oder sonstigen Gegenständen oder Vorlagen wird ebenfalls ausdrücklich keine Haftung übernommen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. (2) PMS haftet daher nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden. (3) Die Haftungsbeschränkungen des Absatz 2 gelten nicht, sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PMS oder deren Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht bzw. PMS schuldhaft eine Vertragspflicht verletzt. Soweit PMS mit seinem Internet-Angebot Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt und auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Pflicht zum Ersatz entstandener Vermögensschäden bis zu einem Betrag von EUR 12.800 je Nutzer beschränkt (§ 7 TKV). Die Pflicht zum Ersatz sonstiger, infolge leichter Fahrlässigkeit entstandener Schäden ist auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden beschränkt. Die Schadensersatzpflicht für durch PMS schuldhaft verursachte Schäden von Leben, Körper oder der Gesundheit ist der Höhe nach unbegrenzt. (4) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. § 7 Datenschutz Die im Zusammenhang mit einem Kartenauftrag anfallenden Daten werden bei der PMS, Im Ried 14, 22111 Hamburg, Deutschland gespeichert. PMS sichert den Datenschutz nach geltenden Datenschutzbestimmungen zu. Die Auftragsdaten des Kunden werden drei Monate nach Erbringung der Dienstleistungen gelöscht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich die Löschung ablehnt. Die Speicherung der Auftragsdaten dient der Beweissicherung bei Kundenreklamationen und zur Information für den Kunden. Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken geschieht nicht, soweit der Kunde vorher keine schriftliche Zustimmung erteilt hat. § 8 Zahlungsbedingungen Aufträge werden bei Auftragserteilung zur Zahlung fällig. Der Kunde wählt eine der von PMS angebotenen Zahlungsarten. Bei der Zahlungsart "Überweisung" wartet PMS den Zahlungseingang ab und schreibt dem Kundenkonto für den Betrag entsprechende Leistungen gut. Für Verzögerungen der Gutschrift übernimmt PMS keine Haftung, sofern PMS die Verzögerung nicht schuldhaft verursacht hat. Aufträge, die wegen verspäteter Zahlung nicht termingerecht ausgeführt werden können, werden zum nächstmöglichen Termin durchgeführt z.B. bei der Teilnahme an einem wöchentlichen Gewinnspiel wird das nächst erreichbare Gewinnspiel genommen. Bei Aktionen, bei denen die Teilnahme keinen Sinn mehr macht, erfolgt eine entsprechende Gutschrift (siehe unter Gutschriften). Für jede mangels Deckung oder aufgrund sonstigen Verschuldens des Kunden oder seiner Bank zurückgereichte Lastschrift erhebt PMS ein Dienstleistungsentgelt für die Rücklastschrift in Höhe von EUR 13,00. § 9 Widerrufsrecht Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung hat der Kunde das Recht, die in Auftrag gegebene Dienstleistung zu widerrufen. Das Recht zum Widerruf erlischt, sofern PMS mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Ausführung des Kartenversandes bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat. Eine Veranlassung des Kunden zum sofortigen Beginn ist anzunehmen, wenn er PMS den Auftrag zur Durchführung von zeitlich befristeten Aktionen erteilt bzw. ein Auftrag für einen Termin innerhalb der 14 Tages-Widerrufsfrist vom Kunden erteilt wird. § 10 Gutschriften Gutschriften werden auf dem Kundenkonto für weitere Kartenaufträge gutgeschrieben bzw. der Kunde erhält einen Gutscheincode zur Einlösung auf der Homepage der Firma. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. § 11 Guthaben Ein Guthaben auf dem Kundenkonto bei PMS verfällt nach zwei Jahren. Der Kunde wird 4 Wochen vor der Löschung des Guthabens darauf hingewiesen und hat somit Gelegenheit sein Restguthaben zu verbrauchen. Kann der Kunde nicht per eMail erreicht werden, wird er vor Ablauf der Frist schriftlich informiert. Für die postalische Erinnerung wird eine Gebühr von 5 Euro erhoben. § 12 Sonstiges Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Firmensitz der PMS. Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder die sonstigen Voraussetzungen des §38 ZPO vorliegen, Hamburg. Es bleibt PMS jedoch unbenommen, auch an sonstigen übrigen Gerichtständen zu klagen. Ist oder wird eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies weder die Wirksamkeit des verbleibenden Teils der Bestimmungen noch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Für diesen Fall verpflichten sich die Partner, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der zum Ausdruck gekommenen Interessen der Partner am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, soweit die AGBen eine von den Partnern nicht vorhergesehene Lücke aufweist. |
|||||||
|
|||||||