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Zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigungen für Südafrika

A. Das "Visitor's Permit" (Besuchervisum)

Besucher aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erhalten bei Ankunft in Südafrika in der Regel ohne Probleme ein kostenloses Besuchervisum ausgestellt. Es ist auf maximal 90 Tage befristet und beinhaltet keinerlei Arbeitserlaubnis.



Die einmalige Verlängerung für weitere 90 Tage ist gegen Zahlung einer Gebühr und Vorlage einer Begründung möglich. Der Antrag muss beim zuständigen Home Affairs Büro eingereicht werden, und zwar spätestens 30 Tage vor Ablauf des ersten Besuchervisums. Mitzubringen sind der Pass (muss noch 6 Monate gültig sein), eine schriftliche Begründung (weshalb man länger bleiben möchte), Rückflugticket (der Rückflug muss bereits auf den neuen Termin umgebucht sein), Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel, um den Lebensunterhalt zu bestreiten (Bankauszug, Bargeld, Kreditkarte, Traveller Schecks).



ACHTUNG NEU: Südafrika verlangt Geburtsurkunden für Kinder. Alle mitreisenden minderjährigen Besucher unter 18 Jahren müssen außer einem gültigen Reisepass zusätzlich eine Geburtsurkunde vorweisen. Die Geburtsurkunde muss in englischer Übersetzung vorgelegt werden. Die internationalen Geburtsurkunden, wie sie von den Bürgerbüros und Rathäusern in Deutschland ausgestellt werden, werden akzeptiert. Sofern nicht beide leiblichen bzw. beide erziehungsberechtigten Eltern eines Kindes mitreisen, muss zudem eine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils vorgelegt werden (eidesstattliche Erklärung, ebenfalls in englischer Sprache). Jedes Kind benötigt im übrigen einen eigenen Reisepass. Ein Eintrag im elterlichen Pass ist nicht ausreichend.

B. Das "Extended Visitors Permit" (Erweitertes Besuchervisum)

Diese befristete Aufenthaltsgenehmigung gilt für bis zu 3 Jahre und kann beantragt werden, wenn man ein akademisches Jahr in Südafrika absolvieren will, eine Schule oder andere Ausbildungsstätte besuchen, eine wohltätige und freiwillige Tätigkeit (ohne Vergütung) ausüben, oder wenn man mit südafrikanischen oder zum Daueraufenthalt berechtigten Ehegatten oder Lebenspartnern zusammenleben will.

Der gebührenpflichtige Antrag kann entweder bei Home Affairs in Südafrika oder im Heimatland beantragt werden. Vorzulegen sind Scheidungsurkunden, polizeiliche Führungszeugnisse und eine medizinische (auch radiologische) Untersuchung. Ausserdem müssen ausreichende finanzielle Mittel ("sufficient financial means") nachgewiesen werden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten (ca 10000 Rand monatlich). Eine Arbeitserlaubnis ist mit diesem Visum nicht verknüpft.

C. Das "Work Permit" (Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis)

Wenn Sie in Südafrika leben und angestellt arbeiten wollen, brauchen Sie dieses Visum. Sie benötigen dafür einen Arbeitsplatz, der nicht ganz einfach zu bekommen ist. Ihr zukünftiger Arbeitgeber muss die Stelle nämlich zunächst öffentlich (per Zeitungsanzeige) ausschreiben. Er muss dann die Liste der Bewerber einreichen und darlegen, dass es keinen südafrikanischen Bewerber mit vergleichbarer Qualifikation gab oder was die Gründe für die Ablehnung aller südafrikanischen Bewerber war. Als weitere Hürde muss Ihr Studienabschluss bzw. Ihre Berufsqualifikation von SAQA (South African Qualification Authority) überprüft und anerkannt werden.

Neben diesem Verfahren gibt es eine Quotenregelung. Dieses sogenannte "Quota Permit" gilt für bestimmte Berufsgruppen, die vom Arbeitsministerium jährlich festgelegt werden. Wer das Glück hat, auf diese Weise eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, hat anschliessend 90 Tage Zeit, eine Stelle zu finden. Um am Quotenverfahren teilnehmen zu können, muss Ihr Studienabschluss bzw. Ihre Berufsqualifikation zuvor von SAQA (South African Qualification Authority) überprüft und anerkannt worden sein.

Unabhängig von den festgelegten Quoten wird eine Arbeitserlaubnis im allgemeinen erteilt, wenn man außerordentliche Kenntnisse und Fertigkeiten vorweisen kann ("extraordinary skills").

Firmen können ein sogenanntes "Corporate Permit" bekommen, wenn sie begründet darlegen, weshalb sie einen Bedarf an ausländischen Arbeitskräften haben. Das Innenministerium legt dann in Absprache mit dem Arbeitsministerium und dem Wirtschaftsministerium die Quote der ausländischen Arbeitskräfte fest, die das Unternehmen einstellen darf.



D. Das "Business Permit" (Visum für Selbständige)

Unternehmer und Investoren können ein sogenanntes "Business Permit" beantragen. Es wird normalerweise für 2 Jahre erteilt und ist unbeschränkt verlängerbar. Voraussetzung für die Erteilung ist eine Mindestinvestition im Wert von 2.5 Millionen Rand als Investition in den Buchwert eines vorhandenen oder geplanten Unternehmens, das einem Wirtschaftszweig angehören muss, der im nationalen Interesse liegt (z.B. moderne Informationstechnologie und Kommunikation, Chemie und Biotechnologie, Verarbeitung von landwirtschaftlichen Gütern, Produktion von Automobilen, Rohstoffe und Bergbau, Tourismus und Handwerk). Ausserdem müssen mindestens 5 neue Arbeitsplätze für Südafrikaner geschaffen werden (binnen 5 Jahren) sowie ein differenzierter Business Plan eingereicht werden.

E. Das "Retired Person Permit" (Visum für Rentner)

Ein Visum für ältere Menschen, die sich in Südafrika zur Ruhe setzen möchten und in Deutschland eine feste Rente oder Pension beziehen, wird in der Regel dann gewährt, wenn das monatliche Renteneinkommen mindestens 20 000 Rand pro Person beträgt. Anerkannt werden auch feste Vermögen, aus denen sich ein entsprechendes Einkommen erzielen lässt. Das Rentner-Visum wird in der Regel für einen Zeitraum von 4 Jahren ausgestellt und kann anschliessend unbegrenzt um jeweils weitere 4 Jahre verlängert werden.

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